Gemeinschaftsdienst
Der Vereinsvorstand ist als Flächenverwalter vertraglich verpflichtet das Vereinsgebiet zu unterhalten und zu pflegen. Deshalb ist auch jeder Pächter pachtvertraglich verpflichtet an den zur Unterhaltung und Pflege der Anlage erforderlichen Arbeiten auf Anforderung und Bekanntgabe des Verwalters teilzunehmen (Gemeinschaftsdienst).
Kommt der Pächter dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nach und stellt er auch keine geeignete Ersatzkraft, so hat der Pächter ein Ausfallgeld zu leisten. Die Höhe des Ausfallgeldes wird durch den Verwalter festgesetzt und orientiert sich an den Kosten, die durch die Beauftragung einer Fachfirma anfallen würden.
Die Mitglieder der Harmonie haben auf der Jahreshauptversammlung ein Ausfallgeld in Höhe von 120 € beschlossen.
Die Teilnahme am Gemeinschaftsdienst ist nur zu dem, für den jeweiligen Weg ausgewiesenen, Termin möglich. Fragen zur Gemeinschaftsarbeit oder Ersatztermine können mit den Vorstand besprochen werden. Anfragen bitte per Mail unter info@klgv-harmonie.de oder telefonisch unter 210223.